Instructions / Règlements
Hinweis zu den Verkaufsverpackungen
Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Verpackungs-Verordnung). Hersteller oder Vertreiber der Produkte sind verpflichtet,
- entweder die Verpackungsabfälle im Geschäft oder in der unmittelbaren Nähe unentgeltlich (§ 6 Abs. 1) zurückzunehmen (so genannte Selbstentsorger)
- oder sich an einem flächendeckenden System zu beteiligen, das die Verpackungsabfälle beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe abholt (sog. Duale Systeme)
Sie können restentleerte Verkaufsverpackungen, der von uns verkauften Ware daher kostenlos an die im Impressum benannte Anschrift zurücksenden.






