Hinweise / Verordnungen
Hinweis zu den Verkaufsverpackungen
Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Verpackungs-Verordnung). Hersteller oder Vertreiber der Produkte sind verpflichtet,
- entweder die Verpackungsabfälle im Geschäft oder in der unmittelbaren Nähe unentgeltlich (§ 6 Abs. 1) zurückzunehmen (so genannte Selbstentsorger)
- oder sich an einem flächendeckenden System zu beteiligen, das die Verpackungsabfälle beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe abholt (sog. Duale Systeme)
Sie können restentleerte Verkaufsverpackungen, der von uns verkauften Ware daher kostenlos an die im Impressum benannte Anschrift zurücksenden.
Informationspflicht nach der BatterieVO
Gemäß der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren sind wir als Händler verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren. Zudem erhalten Sie die nach der Batterieverordnung vorgeschriebenen Hinweise mit der Warensendung.
Von uns erhaltene Batterien können Sie uns nach Gebrauch unentgeltlich zurückgeben.
Endverbraucher sind nach § 7 BatterieVO zur Rückgabe verbrauchte Batterien gesetzlich verpflichtet, wobei sie weder nach Batterietyp noch nach Hersteller oder Verkäufer unterscheiden müssen.
Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen an den Vertreiber oder an von den öffentlich - rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückgegeben werden.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Darunter befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffs, "Cd" für Cadmium, " Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei.
Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, können den Ort der Rückgabe mit dem gemeinschaftlichen Rücknahmesystem als auch mit Herstellern, die ein eigenes System eingerichtet haben, vereinbaren.







